Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Beck Gartenpflege
Inhaber: Sven Beck
Kochersteinsfelder Straße 58
74239 Hardthausen am Kocher
Telefon: +49 171 9906007
E-Mail: info@beck-gartenpflege.de
(nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Gartenpflege- und damit zusammenhängende Dienstleistungen.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Leistungen
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen (z. B. Rasenpflege, Heckenschnitt, Strauchschnitt, Beetpflege, Unkrautentfernung, Laubarbeiten, Bewässerung sowie sonstige Gartenpflegearbeiten) ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung des Auftrags geeigneter Erfüllungsgehilfen zu bedienen.
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der vorherigen Abstimmung und können zu einer Anpassung der Vergütung führen.
3. Angebote und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Ein Vertrag kommt zustande durch
- schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber (z. B. Unterschrift, E-Mail-Bestätigung) oder
- Beginn der Ausführung der Leistungen durch den Auftragnehmer.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise in Euro inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (sofern umsatzsteuerpflichtig).
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung nach Abschluss der jeweiligen Leistung bzw. nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Zahlungen sind innerhalb von **[z. B. 7/14 Tagen]** nach Rechnungsdatum zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei größeren Aufträgen angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Auftragnehmer Zugang zu den zu bearbeitenden Flächen erhält (z. B. Zugänge, Tore, Schlüssel).
Der Auftraggeber stellt sicher, dass sich auf den zu bearbeitenden Flächen keine Gegenstände befinden, die die Arbeiten behindern oder Gefahren verursachen (z. B. Spielzeug, Schläuche, Kabel).
Besonderheiten vor Ort (z. B. verlegte Leitungen, Sprinkleranlagen, unsichtbare Hindernisse) sind dem Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und können Leistungen dadurch nicht oder nur mit Mehraufwand erbracht werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, den entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen.
6. Ausführungsbedingungen und Witterung
Gartenarbeiten sind witterungsabhängig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Termine aus wichtigem Grund, insbesondere wegen ungeeigneter Witterungsverhältnisse (z. B. Dauerregen, Frost, extreme Hitze), zu verschieben.
In diesem Fall wird ein Ersatztermin mit dem Auftraggeber vereinbart. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Terminverschiebungen bestehen nicht.
7. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Für Schäden, die auf unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers (z. B. über im Boden verlegte Leitungen) beruhen, haftet der Auftragnehmer nicht.
Die Haftung für Personenschäden sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
8. Gewährleistung
Der Auftraggeber hat die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Abschluss zu prüfen und offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Tagen anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung verlangen.
Ansprüche auf Schadensersatz bestehen nur im Rahmen von Ziffer 7 dieser AGB.
9. Vertragsdauer und Kündigung bei Daueraufträgen
Bei wiederkehrenden Gartenpflegeaufträgen (Dauerpflege) wird die Vertragsdauer individuell vereinbart.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann ein Dauerpflegevertrag mit einer Frist von **[z. B. 4 Wochen]** zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10. Eigentum und Entsorgung
Schnittgut und sonstige Gartenabfälle werden – sofern nichts anderes vereinbart ist – vom Auftragnehmer fachgerecht entsorgt und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Verbleiben Gartenabfälle auf Wunsch des Auftraggebers auf dem Grundstück (z. B. Kompost), geht die Verantwortung hierfür auf den Auftraggeber über.
11. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Webseite des Auftragnehmers unter https://www.beck-gartenpflege.de
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Textform.
Stand: Juli 2026